Die Unfallversicherung von Helvetia bietet finanziellen Schutz bei Unfällen, die zu medizinischen Kosten, Invalidität oder Einkommensverlust führen.
Die Versicherung gilt nicht für selbstverursachte Verletzungen, Verletzungen, die durch illegale Aktivitäten entstehen, oder bereits bestehende Krankheiten, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben.
Alle Schadensmeldungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Vorfall eingereicht werden. Medizinische Unterlagen und ein Nachweis des Unfalls sind für die Bearbeitung erforderlich.
Personenbezogene Daten, die für Versicherungszwecke erhoben werden, werden gemäß den DSGVO-Vorschriften verarbeitet. Daten werden ohne Zustimmung nicht weitergegeben.
Versicherungsnehmer können ihre Versicherung innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist mit voller Rückerstattung kündigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Stornobedingungen.
Helvetia garantiert nicht die Genehmigung von Schadensansprüchen. Jeder Anspruch wird gemäß den Versicherungsbedingungen geprüft.
Alle Policen unterliegen dem deutschen Versicherungsrecht und der regulatorischen Compliance.