Geschäftsbedingungen

1. Deckungsumfang

Die Unfallversicherung von Helvetia bietet finanziellen Schutz bei Unfällen, die zu medizinischen Kosten, Invalidität oder Einkommensverlust führen.

2. Versicherungsbeschränkungen

Die Versicherung gilt nicht für selbstverursachte Verletzungen, Verletzungen, die durch illegale Aktivitäten entstehen, oder bereits bestehende Krankheiten, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben.

3. Schadensprozess

Alle Schadensmeldungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Vorfall eingereicht werden. Medizinische Unterlagen und ein Nachweis des Unfalls sind für die Bearbeitung erforderlich.

4. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die für Versicherungszwecke erhoben werden, werden gemäß den DSGVO-Vorschriften verarbeitet. Daten werden ohne Zustimmung nicht weitergegeben.

5. Versicherungsstornierung

Versicherungsnehmer können ihre Versicherung innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist mit voller Rückerstattung kündigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Stornobedingungen.

6. Haftungsausschlüsse

Helvetia garantiert nicht die Genehmigung von Schadensansprüchen. Jeder Anspruch wird gemäß den Versicherungsbedingungen geprüft.

7. Anwendbares Recht

Alle Policen unterliegen dem deutschen Versicherungsrecht und der regulatorischen Compliance.